Über mich
- 1977 Allgemeine Hochschulreife am Wirtschaftsgymnasium mit IHK-Abschlussprüfung „Industriekaufmann“; Fremdsprachen: Englisch und Französisch
- 1977-1981 vierjährige Ausbildung für den gehobenen Verwaltungsdienst in der Kommunalverwaltung und an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung in Kehl
- 1981-1991 Beamter im gehobenen Verwaltungsdienst eines Stadtkreises: Organisationsamt, Amt für Katastrophen- und Zivilschutz
- 1991-2022 Beamter im gehobenen Verwaltungsdienst eines Landkreises: Sozialamt, mit Aufgaben in folgenden Leistungsbereichen:
- Hilfe zur Pflege
- Hilfen zur Gesundheit
- Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten
- Hilfe in besonderen Lebenslagen
- Blindenhilfe
- Hilfe zum Lebensunterhalt
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
- Eingliederungshilfe für behinderte Menschen
- In den genannten Leistungsbereichen gibt es zur Wahrung vorrangiger Ansprüche zahlreiche Überschneidungen mit weiteren Rechtsgebieten: z. B. Gesetzliche und Private Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Beamtenversorgung, Bundesversorgungsgesetz, Wohngeld, Arbeitslosengeld I und II, Gesetzliche und Private Rentenversicherung, Unfallversicherung, Zivilrecht (Unterhalt, Mietverträge, Schadensersatz, Erbangelegenheiten, Forderungsansprüche usw.).
- Zahlreiche Gesetzesänderungen wurden in der alltäglichen Arbeit umgesetzt und die Entwicklung der Rechtsprechung (Sozial- und Zivilgerichte) genau beobachtet.
- Als Eigentümer und Vermieter von zeitweise bis zu 4 Wohnungen sowie in der Vergangenheit als langjähriger Verwaltungsbeirat einer größeren Wohnungseigentümergemeinschaft (33 Wohnungen) habe ich Erfahrung mit Wohnungsmietverträgen, Beginn und Beendigung von Mietverhältnissen, Nebenkostenabrechnungen und Immobilienverwaltung.
- Meine Lebens- und Berufserfahrung nützt in besonderer Weise der Arbeit als Berufsbetreuer. Grundlage für meine berufliche Tätigkeit in der Kommunalverwaltung war die Ausbildung für den gehobenen Verwaltungsdienst mit Fachhochschulabschluss an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung Kehl.
- Damit liegen die „besonderen Kenntnisse“ nach § 4 Abs. 3 Nr. 2 VBVG (Vergütungstabelle C) vor.